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<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>

<p>&nbsp;</p>

<p>die Bauzaunstellung ist eine Sicherungsmaßnahme des Gebäudeigentümers der angrenzenden Grundstücke.Da dieser hier durch die marode Bausubstanz des Gebäudes in der Verkehrssicherungspflicht, wäre fatal wenn durch herabstürzende Gebäudeteile Fußgänger verletzt würden. Auch wenn die hier angewandte Sicherungsmaßnahme nicht für jeden Bürger logisch erscheint, dient sie dennoch zum dieser.Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Grundstückseigentümer.</p>

<p>Ihr KSJ Team</p>

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