<p>Zunächst einmal ist es nicht verboten das Fußgänger die Fahrbahn überqueren. Wenn sie sich dabei wegen Unaufmerksamkeit selbst gefährden, ist das bedauerlich, aber im Grunde überall im Stadtgebiet (und nicht nur in Jena) festzustellen. Derwegen überall Geländer aufzustellen, ist kaum leistbar. Besondere Schutzmaßnahmen werden nur durchgeführt, wenn sich an solchen Straßenstellen Unfallhäufungsstellen entwickelt haben.</p>
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Verstöße der Fußgänger
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