Stimmt. Praktisch hat die Stadt jedoch eigenhändig mit dem Zaunbauer vor Ort vermessen und dabei übersehen, dass lt. B-Plan 1,5 m Bürgersteig + 0,5 m Abstandsfläche = 2 m Breite geplant waren. Dies lässt sich nun nicht mehr rückgängig machen und die 1,32 m müssen genügen und entsprechen mit +3 cm Toleranz exakt dem, was die Stadt vor Ort mit 1,29 m vermessen und gefordert hat. Das Schnurgerüst war daher völlig korrekt platziert und die Pfähle werden in Anbetracht ihrer Breite generell davor gesetzt.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
992
Diskriminierende Werbung
10
Gewässer
216
Laterne
1207
Müll
1926
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
472
Sonstiges
1729
Spielplatz/Sportanlage
229
Stadtbäume
483
Stadtgrün
514
Stadtwald/Wanderwege
687
Straße/Gehweg/Radweg
4079
Straßenreinigung/Winterdienst
626
Straßenschild
1064
Breite des Bürgersteigs
Permalink