Stimmt. Praktisch hat die Stadt jedoch eigenhändig mit dem Zaunbauer vor Ort vermessen und dabei übersehen, dass lt. B-Plan 1,5 m Bürgersteig + 0,5 m Abstandsfläche = 2 m Breite geplant waren. Dies lässt sich nun nicht mehr rückgängig machen und die 1,32 m müssen genügen und entsprechen mit +3 cm Toleranz exakt dem, was die Stadt vor Ort mit 1,29 m vermessen und gefordert hat. Das Schnurgerüst war daher völlig korrekt platziert und die Pfähle werden in Anbetracht ihrer Breite generell davor gesetzt.
Breite des Bürgersteigs
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