Stimmt. Praktisch hat die Stadt jedoch eigenhändig mit dem Zaunbauer vor Ort vermessen und dabei übersehen, dass lt. B-Plan 1,5 m Bürgersteig + 0,5 m Abstandsfläche = 2 m Breite geplant waren. Dies lässt sich nun nicht mehr rückgängig machen und die 1,32 m müssen genügen und entsprechen mit +3 cm Toleranz exakt dem, was die Stadt vor Ort mit 1,29 m vermessen und gefordert hat. Das Schnurgerüst war daher völlig korrekt platziert und die Pfähle werden in Anbetracht ihrer Breite generell davor gesetzt.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1190
Diskriminierende Werbung
18
Gewässer
286
Graffiti
164
Laterne
1767
Müll
2761
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
643
Sonstiges
2116
Spielplatz/Sportanlage
294
Stadtbäume
662
Stadtgrün
724
Stadtwald/Wanderwege
966
Straße/Gehweg/Radweg
5363
Straßenreinigung/Winterdienst
882
Straßenschild
1392
Breite des Bürgersteigs
Permalink