Genau das ist ja der Punkt. Die Verantwortung für diesen Fehler hat die Stadt (KSJ), welche bei der Vermessung vor Ort war, und nicht der Zaunbauer oder der Grundstückseigentümer. Dieser wird den Zaun nun sicherlich aus Kostengründen nicht mehr versetzen, auch wenn dies theoretisch natürlich möglich ist. Die Reaktion der Stadt, das mit 1,32 m angeblich alles nach B-Plan seine Richtigkeit hat, sehen sie ja oben, auch wenn dies eine Falschaussage ist und der B-Plan wie gesagt 2 m fordert. Das Thema ist also lt. Stadt bzw. KSJ "geschlossen", so leid es mir tut.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1190
Diskriminierende Werbung
18
Gewässer
286
Graffiti
164
Laterne
1767
Müll
2761
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
643
Sonstiges
2116
Spielplatz/Sportanlage
294
Stadtbäume
662
Stadtgrün
724
Stadtwald/Wanderwege
966
Straße/Gehweg/Radweg
5363
Straßenreinigung/Winterdienst
882
Straßenschild
1392
Lückenhafte Auffassung der Verantwortlichen
Permalink