Genau das ist ja der Punkt. Die Verantwortung für diesen Fehler hat die Stadt (KSJ), welche bei der Vermessung vor Ort war, und nicht der Zaunbauer oder der Grundstückseigentümer. Dieser wird den Zaun nun sicherlich aus Kostengründen nicht mehr versetzen, auch wenn dies theoretisch natürlich möglich ist. Die Reaktion der Stadt, das mit 1,32 m angeblich alles nach B-Plan seine Richtigkeit hat, sehen sie ja oben, auch wenn dies eine Falschaussage ist und der B-Plan wie gesagt 2 m fordert. Das Thema ist also lt. Stadt bzw. KSJ "geschlossen", so leid es mir tut.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1229
Diskriminierende Werbung
18
Gewässer
304
Graffiti
196
Laterne
1880
Müll
2897
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
659
Sonstiges
2192
Spielplatz/Sportanlage
303
Stadtbäume
727
Stadtgrün
805
Stadtwald/Wanderwege
1036
Straße/Gehweg/Radweg
5628
Straßenreinigung/Winterdienst
895
Straßenschild
1452
Lückenhafte Auffassung der Verantwortlichen
Permalink