"Anlieger frei" bedeutet dass jemand zu einem an dieser Straße anliegenden Grundstück möchte.
im Beamtendeutsch:
"Maßgebend muss die gewollte Beziehung zu einem Anlieger oder Anliegergrundstück sein. Berechtigter Benutzer ist
jeder – auch unerwünschte – Besucher eines Anliegers,
derjenige, der einen Anlieger oder einen Besucher des Anliegers abholen will,
derjenige, der eine Person in der Straße nur abholen will und gleich weiterfährt, weil eben jene Person dort nicht anzutreffen ist oder
derjenige, der einen Automaten in der Sperrzone erreichen will.
Wer in die gesperrte Straße nur einfahren will, um dort zu parken, ist nicht Anlieger. "
Besonders der letzte Satz ist sehr interessant.
Da in der Straße außer der Tiefgarageneinfahrt des Komplexes der Grünen Tanne und den Grundstücken zwischen Kieser- und Carl-Born-Strasse keine weiteren direkten Zugänge sind, (insgesamt mit dem Komplex der Grünen Tanne, also 4 direkte Anlieger) und es ab der Einmündung der Carl-Born-Str. überhaupt keine direkten Anlieger gibt, wäre auch das Parken zwischen Carl-Born-Strasse und Magnus-Poser-Str. (Ende der Fahrradstraße) eigentlich für niemanden mehr erlaubt (keine direkten Anlieger). Damit wären ja formal die Parkplätze dort nicht mehr in Benutzung und die Straße könnte verbreitert und so problemlos in beide Richtungen genutzt werden, was jetzt ja das Hauptproblem bei Begegnungen von Kfz und entgegenkommenden Radfahrern ist. Oder, wenn man davon ausgeht, dass zwischen Kieser- und Carl-Born-Str. einige Anlieger für die 3 Grundstücke einige Park- bzw. Haltemöglichkeiten benötigt werden, könnten zumindest etliche Ausweichmöglichkeiten bei Gegenverkehr eingerichtet werden.
Aber so umgesetzt würde das ja dann eine Fahrradstraße ergeben, die tatsächlich als Route vor allem für Radfahrer da wäre.
"Anlieger frei" bedeutet…
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