Beschreibung des Mangels
die Regelung am Wenigenjenaer Ufer von der Karl-Liebknecht-Straße, wie auch an der Carl-Born-Straße von der Schulstrasse aus kommend, ist kurios:
Wenn man von der Karl-Liebknecht-Straße in das Weningenjenaer Ufer (Verkehrsberuhigter Bereich / Spielstraße) einfährt, befindet man sich auf einer Einbahnstraße. Am Ende der Spielstraße beginnt die Fahrradstraße, die "für Anlieger frei" ist. Wenn ich nun kein Anlieger bin, dürfte ich nicht in diese Straße einfahren, darf aber auf der Einbahnstraße auch nicht zurück fahren.
Die gleiche Situation ist von der Schulstraße aus kommen in die Carl-Born-Straße fahrend: Einbahnstraße bis zum Wenigenjenaer Ufer, dort (nur rechtsabbiegen erlaubt) ist aber nur für Anlieger frei. Ich dürfte dort also nicht einfahren, kann aber auch nicht zurück (Einbahnstraße).
Droht mir nun in jedem Falle ein Bußgeld?
Entweder weil ich als Nicht-Anlieger diese Straße befahre, oder muss ich in der Einbahnstraße zurück (das dürfte noch teurer werden).
Die Einrichtung einer Fahrradstraße an dieser Stelle ist zwar zu begrüssen, allerdings funktioniert es so nicht, da viel zu viele Autos diese weiter befahren, da die "Anlieger frei"-Lösung nicht greift.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straßenschild
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.928561526604, 11.596687853271
Kommentare
Was bedeutet hier eigentlich…
PermalinkWas bedeutet hier eigentlich überhaupt "für Anlieger frei"? Darf jemand der in der Tümplingstraße, Magnus Poser Straße oder Dammstraße wohnt diese Straße befahren?
Auch wenn die Fahrradstraße sinnvoll ist sehe ich es schon kommen das 90% der Autofarhrer die ""für Anlieger frei" Regelung ignorieren werden. Ich würde es mir aktuell trotzdem noch nicht trauen diese Fahrradstraße entgegen der Fahrtrichtung mit Kindern zu befahren.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 22.06.2020 - 11:00
"Anlieger frei" bedeutet…
Permalink"Anlieger frei" bedeutet dass jemand zu einem an dieser Straße anliegenden Grundstück möchte.
im Beamtendeutsch:
"Maßgebend muss die gewollte Beziehung zu einem Anlieger oder Anliegergrundstück sein. Berechtigter Benutzer ist
jeder – auch unerwünschte – Besucher eines Anliegers,
derjenige, der einen Anlieger oder einen Besucher des Anliegers abholen will,
derjenige, der eine Person in der Straße nur abholen will und gleich weiterfährt, weil eben jene Person dort nicht anzutreffen ist oder
derjenige, der einen Automaten in der Sperrzone erreichen will.
Wer in die gesperrte Straße nur einfahren will, um dort zu parken, ist nicht Anlieger. "
Besonders der letzte Satz ist sehr interessant.
Da in der Straße außer der Tiefgarageneinfahrt des Komplexes der Grünen Tanne und den Grundstücken zwischen Kieser- und Carl-Born-Strasse keine weiteren direkten Zugänge sind, (insgesamt mit dem Komplex der Grünen Tanne, also 4 direkte Anlieger) und es ab der Einmündung der Carl-Born-Str. überhaupt keine direkten Anlieger gibt, wäre auch das Parken zwischen Carl-Born-Strasse und Magnus-Poser-Str. (Ende der Fahrradstraße) eigentlich für niemanden mehr erlaubt (keine direkten Anlieger). Damit wären ja formal die Parkplätze dort nicht mehr in Benutzung und die Straße könnte verbreitert und so problemlos in beide Richtungen genutzt werden, was jetzt ja das Hauptproblem bei Begegnungen von Kfz und entgegenkommenden Radfahrern ist. Oder, wenn man davon ausgeht, dass zwischen Kieser- und Carl-Born-Str. einige Anlieger für die 3 Grundstücke einige Park- bzw. Haltemöglichkeiten benötigt werden, könnten zumindest etliche Ausweichmöglichkeiten bei Gegenverkehr eingerichtet werden.
Aber so umgesetzt würde das ja dann eine Fahrradstraße ergeben, die tatsächlich als Route vor allem für Radfahrer da wäre.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 23.06.2020 - 00:18
Antwort auf Was bedeutet hier eigentlich… von Gast (nicht überprüft)
Danke für die Umfangreiche…
PermalinkDanke für die Umfangreiche Information, das würde ja bedeuten das außer den Bewohnern von weniger als einer Hand voll Häusern praktisch niemand diese Straße eigentlich befahren darf. Da bin ich mal gespannt wie das in der Realität aussehen wird...
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 23.06.2020 - 21:18
Antwort auf "Anlieger frei" bedeutet… von Gast (nicht überprüft)