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<p>Der betreffende Straßenbereich wird recht häufig von der Straßenverkehrsbehörde zum Schulbeginn kontrolliert. Sofern erforderlich werden weitere Sicherungsmaßnahmen durchgeführt.</p>

<p>Ein Fußgängerüberweg am Hofeingang wäre durchaus eine Krönung der Sicherheitsbemühungen. Derzeit ist es jedoch nur dann erlaubt Überwege anzuordnen, wenn beidseitig der Fahrbahn ausreichen breite Gehwege vorhanden sind. Genau das ist hier leider nicht gegeben.</p>

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