Neuen Kommentar hinzufügen

Sie erwecken hier den Eindruck, dass es verboten sei, an Fahrzeugen, die an der Ampel warten, rechts vorbeizufahren. Der §5 Abs.8 StVO erlaubt dies grundsätzlich.
Ich würde es daher begrüßen, wenn Sie Ihre "Manöverkritik" auf Gehwegradler beschränken würden.

Dann sollten Sie jedoch bitte unbedingt die Jenaer Straßenverkehrsbehörde in die Kritik einbeziehen, die noch immer an zu vielen Stellen das Gehwegradeln anordnet oder Gehwege für das Radfahren freigibt.

Dass in Jena viel zu wenige Kontrollen des ruhenden und nicht-ruhenden Verkehrs stattfinden: da bin ich vollkommen bei Ihnen.

Klartext

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.