Vielleicht wäre es nützlich, die Mängel erst dann zu schließen, wenn der Mangel tatsächlich beseitigt wurde, und nicht schon wenn die Beseitigung beauftragt wurde oder man vorhat ihn beseitigen zu lassen oder ihn zur Kenntnis genommen hat.
Vielen Dank
Vielleicht wäre es nützlich,…
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