Die meisten Radfahrer besitzen vermutlich auch einen Führerschein und kennen daher §9 StVO, Absatz (3).
Da Ihnen diese "Feinheit" offenbar unbekannt ist, hier nochmal im Zitat:
"Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, FAHRRÄDER und Elektrokleinstfahrzeuge AUCH DANN, WENN SIE AUF ODER NEBEN DER FAHRBAHN IN DER GLEICHEN RICHTUNG FAHREN. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten."
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1177
Diskriminierende Werbung
16
Gewässer
268
Graffiti
29
Laterne
1687
Müll
2624
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
622
Sonstiges
2044
Spielplatz/Sportanlage
283
Stadtbäume
636
Stadtgrün
672
Stadtwald/Wanderwege
917
Straße/Gehweg/Radweg
5158
Straßenreinigung/Winterdienst
862
Straßenschild
1360
Die meisten Radfahrer…
Permalink