Die meisten Radfahrer besitzen vermutlich auch einen Führerschein und kennen daher §9 StVO, Absatz (3).
Da Ihnen diese "Feinheit" offenbar unbekannt ist, hier nochmal im Zitat:
"Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, FAHRRÄDER und Elektrokleinstfahrzeuge AUCH DANN, WENN SIE AUF ODER NEBEN DER FAHRBAHN IN DER GLEICHEN RICHTUNG FAHREN. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten."
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1196
Diskriminierende Werbung
18
Gewässer
290
Graffiti
167
Laterne
1788
Müll
2778
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
646
Sonstiges
2132
Spielplatz/Sportanlage
294
Stadtbäume
673
Stadtgrün
738
Stadtwald/Wanderwege
974
Straße/Gehweg/Radweg
5394
Straßenreinigung/Winterdienst
882
Straßenschild
1400
Die meisten Radfahrer…
Permalink