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Da es sich hier um einen Gehweg handelt, sind die 3 Minuten obsolet. Auf dem Gehweg darf nicht gehalten und nicht geparkt werden.
Das Verkehrszeichen "eingeschränktes Haltverbot" (ob nun mit oder ohne Zusatzzeichen "Seitenstreifen") erlaubt das legale Halten zum Be- und Entladen bzw. bis zu 3 Minuten auf der Fahrbahn.

Foto zeigt also eine Ordnungswidrigkeit.
Wo der ominöse Seitenstreifen in der Westbahnhofstraße sein soll, wurde auch nicht erläutert.

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