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Auch wenn das Blinken zum Ankündigen der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr (zu) häufig unterlassen wird, ändert das letztendlich nichts am in der StVO verbrieften Vorrang von zu Fuß Gehenden, gegenüber denjenigen, die aus dem Kreisverkehr ausfahren.

Interessant wird dies auch durch die Freigabe des Gehweges für den Radverkehr. Auch der Radverkehr hat beim Querung der Ausfahrt Vorrang vor den Fahrzeugen, die den Kreisverkehr verlassen.

Ich selbst werde mich sicherlich nicht dem Experiment stellen, den Vorrang als Fußgänger oder auch als Radfahrer nur ein einziges Mal wahrzunehmen. Hier kann man grundsätzlich nur jedem Verkehrsteilnehmenden, der auf dem Gehweg unterwegs ist, raten, die Ausfahrt des Kreisverkehrs nur dann zu queren, wenn Fahrzeuge stehen oder gar nicht in Sicht sind.

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