Bei der aufgebrachten Markierung am rechten Fahrbahnrand handelt es sich _nicht_ um einen Fahrradweg!
Das ist ein Schutzstreifen. Er ist Teil der Fahrbahn. Daher gilt auch und gerade dort: wenn Radfahrende überholt werden, ist auch dort der in der StVO mittlerweile in konkrete Werte gegossene ausreichende Abstand von mind. 1,5m (innerorts), bzw. 2,0m (außerorts) einzuhalten.
Ein Radweg ist im gesamten Abschnitt der Brückenstraße zwischen Wiesenstraße und Kunitz nicht vorhanden, an keinem einzigen Meter Straße.
kein Radweg
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