in Blickrichtung hinter dem mobilen Blitzer beginnt ein Bereich, in dem das Parken auf dem Gehweg vorgeschrieben ist. Es hätte die Möglichkeit bestanden, dort den Anhänger abzustellen.
Also auf Flächen, die ohnehin schon dem Fußverkehr entzogen wurden.
Stattdessen werden zur Überwachung des Nicht-ruhenden Verkehrs (hier: PKW/LKW) erneut Flächen in Anspruch genommen, die zumindest bisher dem Fußverkehr ausschließlich zur Verfügung standen.
Im Übrigen bin ich irritiert, dass als Begründung für den kritisierten Aufstellort angeführt wurde, dass Abbiegevorgänge "unfallfrei" durchgeführt wurden. Das mag so sein, dass dieser Abbiegevorgang unfallfrei durchgeführt wurde. Nur lässt sich Unfallgeschehen nicht durch einmaliges Befahren abbilden. Andersherum bauen wir auch nicht an jede Kreuzung, bei der ein Unfall stattfand, eine Ampel hin oder an jede mögliche Stelle einen Fußgängerüberweg.
Wenn der Fachdienst die Sichtbeziehungen für ausreichend gegeben hält: ok. Dann ist das so.
Dass eine Verkehrsüberwachung stattfinden soll und muss: unbestritten. Ich würde es jedoch begrüßen, wenn zukünftig bei der Standortwahl auf die Bedürfnisse des Fußverkehrs intensiver Rücksicht genommen wird.
Gehwegbreite?
Permalink