vermuteter Wunsch: der Lieferverkehr soll nicht auf dem BÜ stehen und auch nicht direkt vor dem Lichtsignalgeregelten BÜ. Der Lieferverkehr soll auf einem "Seitenstreifen" halten dürfen.
Realität: es handelt sich um einen Gehweg, auf dem das Parken nur mit Markierungen oder durch Z.315 zugelassen werden kann.
Auswirkungen: dank fehlender Kontrolle ist das ein "nur-mal-kurz" oder "auch-mal-Länger" Parkplatz für Hinz und Kunz.
Auch weiter im Hintergrund: die umlegbaren Poller sind: umgelegt und alles, was irgendwie als Parkplatz genutzt werden kann, wird als Parkplatz genutzt.
Generell ist in der Grietgasse permanentes Gehwegparken zu beobachten. Morgens, Mittags, Nachmittags, Abends. Nur wenige Ausnahmen, die entsprechend StVO auf der Fahrbahn halten. Der Rest: Gehweg, Gehweg, Gehweg.
Es mag sein, dass der Fachdienst hier "regelmäßig" kontrolliert. De facto sind die Kontrollen offensichtlich wirkungslos.
Die Verwaltung sollte prüfen, ob:
- in der Grietgasse auf gesamter Länge Einbauten (Poller) herzustellen sind, um das behindernde Fehlverhalten von KFZ-Führern zu unterbinden
- die seltsame VZ-Kombi abzuordnen ist und auch hier Einbauten vorzusehen sind
Regelungswunsch vs. Realität
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