Bei der vorhandenen Ausführung der Entwässerungsrinne entspricht der Schutzstreifen leider leider gerade noch den Vorgaben nach VwV-StVO. Allerdings zeigt sich im Realbetrieb hier und auch in der Winzerlaer Straße, dass das Mindestmaß weder die subjektive noch die objektive Sicherheit erhöht.
Wer sich hier durch den Mängelmelder liest oder auch auf der Straße mal nachfragt: der Schutzstreifen wird als Radweg interpretiert. In der Meinung, dass die nach geltender StVO vorgeschriebenen 1,5m Seitenabstand nicht einzuhalten sind und ein weißer Strich irgendwie als "Wand" fungiert.
Der einzige "funktionierende" Schutzstreifen in Jena: Magdelstieg/Westbahnhofstraße bergab, wo nahezu jeder Rad Fahrende 30kmh erreicht. Es wird übrigens dennoch eifrig überholt durch KFZ-Führende.
Dem/der Mängelmeldenen Person kann man im übrigen nur raten, das in der StVO vorgegebene Rechtsfahrgebot unter dem Aspekt der eigenen Sicherheit entsprechend auszulegen.
Schutzstreifen
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