Die Auffassung der Straßenverkehrsbehörde, es handle sich um einen "Seitenstreifen" ist unzweifelhaft angreifbar. Nach VwV-StVO, also der für die Verwaltung maßgeblichen Grundlage von Entscheidungen, ist ein Seitenstreifen ein "unmittelbar neben der Fahrbahn liegender Teil der Straße".
Neben der Fahrbahn liegt hier: der Gehweg.
Dieser Wunsch-Seitenstreifen liegt jedenfalls nicht unmittelbar neben der Fahrbahn.
Es wäre auch interessant zu erfahren, wie sich eine Haftungsfrage im Falle einer nachgebenden Böschung gestaltet. Die Verwaltung hat im Mängelmelder deutlich gemacht, dass es sich nach ihrer Auffassung um Parkplätze (Seitenstreifen) handelt, der nur nicht ausreichend beschildert ist. Damit ist das Verwaltungshandeln eindeutig zum Ausdruck gebracht: öffentliche Fläche, die für das Abstellen von KFZ nutzbar ist. Dann muss diese Fläche auch dazu geeignet sein.
Es fehlen Begrenzungen zur Absturzsicherung. Auch hier dürfte die Verwaltung im Schadensfalle der richtige Ansprechpartner der Versicherung sein.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Stadt Jena nicht Willens und/oder nicht in der Lage ist, den öffentlichen Raum für alle nutzbar zu machen, stattdessen am Credo des "wir brauchen Parkplätze" festhält. Am Gries ist eine sehr, sehr große Parkfläche, die tag und nacht nur zu ca. 5% ausgelastet ist. Stattdessen duldet, ja wünscht sich sogar, dass in Grünflächen geparkt wird.
Auffassung StVB
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