Das Abstellen der E-Tretroller ist auf Gehwegen möglich, wenn die Mindestdurchgangsbreite gewährleistet ist.
Jedes Fahrzeug sollte mit einem Aufkleber mit gut sichtbaren Angaben zur Kundenhotline und E-Mail-Adresse versehen sein, damit Beschwerden über falsch abgestellte Fahrzeuge direkt an den Anbieter gerichtet werden können.
Nach Auskunft der Ordnungsbehörde gibt es dbzgl. kaum Probleme.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1153
Diskriminierende Werbung
16
Gewässer
261
Graffiti
6
Laterne
1570
Müll
2466
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
589
Sonstiges
1969
Spielplatz/Sportanlage
277
Stadtbäume
622
Stadtgrün
662
Stadtwald/Wanderwege
866
Straße/Gehweg/Radweg
4969
Straßenreinigung/Winterdienst
729
Straßenschild
1299
Zur Zeit nehmen die E-Tretroller...
Permalink