Das Abstellen der E-Tretroller ist auf Gehwegen möglich, wenn die Mindestdurchgangsbreite gewährleistet ist.
Jedes Fahrzeug sollte mit einem Aufkleber mit gut sichtbaren Angaben zur Kundenhotline und E-Mail-Adresse versehen sein, damit Beschwerden über falsch abgestellte Fahrzeuge direkt an den Anbieter gerichtet werden können.
Nach Auskunft der Ordnungsbehörde gibt es dbzgl. kaum Probleme.
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