das stimmt so nicht!
Auf der linken Seite ist KEIN benutzungsplichtiger Radweg.
Der Weg ist für Radfahrer frei, d.h. man darf ihn benutzen, muss dann aber Schrittgeschwindigkeit fahren.
Wenn kein blaues Schild mit Fahrradsymbol vorhanden ist, ist es kein benutzungspflichtiger Radweg. Und das ist auch gut so, denn Radwege auf der linken Seite sind für die Radfahrer an Kreuzungen extrem gefährlich, da Autofahrer dort nicht mit Radfahrern, die Vorfahrt hätten, rechnen.
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