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Der Einbau von Gittern oder anderen Einbauten als Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg ist aus guten Gründen nur in besonderen Fällen zulässig.
Ich finde es im Übrigen bezeichnend, dass Sie hier das Einhegen und Einsperren von zu Fuß Gehenden fordern, von denen keine Gefahren ausgehen, damit zeitgleich die realen Gefährder im Straßenverkehr völlig ausblenden: Fahrer:innen von KFZ.

Wenn Ihnen "das Wohl" und "die Sicherheit" von Bürgerinnen und Bürgern am Herzen läge, würden Sie eine Geschwindigkeitsbeschränkung fordern und nicht das Verunmöglichen von Straßenquerungen ohne Umwege.

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