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Die erwähnte "Regelmäßigkeit" sowie die entsprechende "Ahndung" (Verwarngeldangebot) haben offensichtlich keine hinreichend große Lenkungswirkung, als dass das ordnungswidrige und behindernde Parken im Kreuzungsbereich nachhaltig unterbunden wird.

Es wäre wünschenswert, wenn die Kolleg:innen der Verkehrsüberwachung entsprechend der gegebenen Kompetenzen auch Umetzungen durchführen lassen würden. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür sind entgegen der häufig geäußerten Bedenken nur sehr gering. Auch und gerade beim hier erwähnten und kritisierten Parken im Kreuzungsbereich!

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