Freiräumen von Wanderwegen Permalink <p>Freiräumen des Weges, ggf. Zerscheiden, Zerbrechen von Astwerk und Holz ist selbstverständlich erlaubt, um den Durchgang zu ermöglichen.</p> <p>Das Holz muss aber nebenan abgelegt werden. (ansonsten Holzdiebstahl)</p> Antworten
Freiräumen von Wanderwegen
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