Auch wenn der Volksmund die Begriffe "Spielstraße" und "Verkehrsberuhigter Bereich" häufig gleichwertig verwendet, handelt es sich in der Straße eindeutig um einen verkehrsberuhigten Bereich, erkennbar an den Zeichen 325.1.
Die Zusatzzeichen 1010-10 als Markierung einer "Spielstraße" sucht man jedoch vergebens.
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