Sehr geehrtes Team des FD Mobilität,
die beschriebenen Befugnisse sind zweifelsohne korrekt. Verantwortlich ist aber (auch) der Bauherr sowie die genehmigende Behörde. Denn in jener Genehemigung der Maßnahme wird natürlich der Passus enthalten sein, dass die üblichen gesetzlichen Vorschriften (darunter auch Verschmutzung der Straßen) einzuhalten sind.
Wenn sich nun der verantwortliche Bauherr in Teilen den erteilten Auflagen widersetzt/nicht nachkommt, sind entsprechende Korrekturen auch darüber möglich, ohne dass die Polizei den Standardpassus "im Rahmen der personellen Kapazitäten und unter individueller Prioritätensetzung wird der ensprechende Straßenabschnitt kontrolliert" als Ausrede bringen muss.
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