Die Ausrede der Verkehrsbehörde, dass der "Schiebeverkehr" aufgrund des Radsymbols in der Streuscheibe bereits 10 m eher wieder aufs Rad steigen darf, ist alles andere als praxisgerecht. Ein "Schiebeverkehr" ist dort nicht zu beobachten, sondern wie der Melder des Mangels schreibt, ein ausgeprägtes Befahren des linkseitigen Gehwegs aus der Grietgasse heraus. Besteht denn überhaupt ein Interesse der Verkehrsbehörde, dem entgegenzuwirken?
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1181
Diskriminierende Werbung
16
Gewässer
273
Graffiti
38
Laterne
1706
Müll
2666
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
630
Sonstiges
2061
Spielplatz/Sportanlage
287
Stadtbäume
637
Stadtgrün
675
Stadtwald/Wanderwege
933
Straße/Gehweg/Radweg
5206
Straßenreinigung/Winterdienst
865
Straßenschild
1366
Schiebeverkehr?
Permalink