Die Ausrede der Verkehrsbehörde, dass der "Schiebeverkehr" aufgrund des Radsymbols in der Streuscheibe bereits 10 m eher wieder aufs Rad steigen darf, ist alles andere als praxisgerecht. Ein "Schiebeverkehr" ist dort nicht zu beobachten, sondern wie der Melder des Mangels schreibt, ein ausgeprägtes Befahren des linkseitigen Gehwegs aus der Grietgasse heraus. Besteht denn überhaupt ein Interesse der Verkehrsbehörde, dem entgegenzuwirken?
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1192
Diskriminierende Werbung
18
Gewässer
287
Graffiti
165
Laterne
1776
Müll
2771
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
644
Sonstiges
2125
Spielplatz/Sportanlage
294
Stadtbäume
667
Stadtgrün
731
Stadtwald/Wanderwege
969
Straße/Gehweg/Radweg
5376
Straßenreinigung/Winterdienst
882
Straßenschild
1395
Schiebeverkehr?
Permalink