Die Ausrede der Verkehrsbehörde, dass der "Schiebeverkehr" aufgrund des Radsymbols in der Streuscheibe bereits 10 m eher wieder aufs Rad steigen darf, ist alles andere als praxisgerecht. Ein "Schiebeverkehr" ist dort nicht zu beobachten, sondern wie der Melder des Mangels schreibt, ein ausgeprägtes Befahren des linkseitigen Gehwegs aus der Grietgasse heraus. Besteht denn überhaupt ein Interesse der Verkehrsbehörde, dem entgegenzuwirken?
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