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Die Radfahrer wieder:
https://www.bussgeldkatalog.de/radwegebenutzungspflicht/

Zitat:
"Radwegebenutzungspflicht: Grundsätzliches Urteil von 2010

Um den Verkehr auf der Straße frei von Fahrrädern zu halten, waren viele Kommunen dazu übergegangen, die blauen Schilder für die Radwegebenutzungspflicht aufzustellen. Damit einher geht nämlich auch ein Fahrverbot für die Fahrbahn.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bereitete aber dieser inflationären Handhabung des blauen Schilds mit einem Grundsatzurteil (BVerwG 3 C 42.09) ein Ende. Das Gericht bestätigte, dass für Fahrräder die Benutzung der Fahrbahn der Regelfall ist. Schilder, welche eine Radwegebenutzungspflicht ausweisen dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen aufgestellt werden."

Weiterhin ist es Radfahrern immer erlaubt auf der Fahrbahn zu fahren, wenn der Radweg wegen
schlechtem Zustand, parkenden Autos oder Witterungsverhältnissen unbenutzbar ist.

Einen Anspruch auf geräumte Radwege gibt es in der StVo nicht.

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