Der Gehweg ist weder 2,50 m breit, noch entspricht die Breite im Bereich der Baumscheiben dem geforderten Mindestmaß von 1,20 m. Tatsächlich liegt die durchgängige Breite bei 2,30 m, im Bereich der Baumscheiben bei 1,05 m.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1161
Diskriminierende Werbung
16
Gewässer
262
Graffiti
11
Laterne
1619
Müll
2538
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
596
Sonstiges
2000
Spielplatz/Sportanlage
279
Stadtbäume
623
Stadtgrün
665
Stadtwald/Wanderwege
874
Straße/Gehweg/Radweg
5020
Straßenreinigung/Winterdienst
821
Straßenschild
1313
Moritz-Seebeck-Straße
Permalink