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ein Gehweg ist keine Alternative.
Bis auf wenige Ausnahmen nach StVO oder bei konkreter Beschilderung (Z239+ZZ1022-10) darf auf einem Gehweg nicht mit dem Rad gefahren werden.

Im Übrigen hat nach dem Thüringer Straßengesetz hat der fließende Verkehr Vorrang vor dem ruhenden Verkehr. Im Sinne eines Miteinanders im Straßenverkehr sollte der vorhandene Verkehrsraum auch gemeinsam genutzt werden können.
Was Ihnen in Bezug auf Parkplätze vorschwebt, ist nunmal das Gegenteil davon: einige wenige nutzen den öffentlichen, gemeinsamen Straßenraum nicht im Miteinander, sondern im "für mich".

Aber darum dreht sich die Thematik auch überhaupt nicht. Fakt ist und bleibt die erforderliche Freigabe von Einbahnstraßen in Gegenrichtung für den Radverkehr.

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