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<p>Sehr geehrter Melder,</p>

<p>&nbsp;</p>

<p>wir danken vorliegend für die stimmigen Einträge und Bemerkungen.</p>

<p>Noch ein Hinweis der Verkehrsüberwachung der Stadt Jena.</p>

<p><span><span>Diese Regelungen gemäß der StVO, zum unnötigen laufen lassen der Motoren, um eine freie Sicht durch die Fahrerscheiben der PKWs zu bekommen,&nbsp; greifen vor allem auf </span><strong><span>öffentlichen Straßen und Verkehrsflächen</span></strong><span>. In der Regel ist hier der </span><strong><span>Polizei zuständig. </span></strong><span>Wenn Sie aber den Motor laufen lassen auf Ihrem </span><strong><span>Privatgrundstück</span></strong><span>, wird das </span><strong><span>Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG) </span></strong><span>herangezogen. </span><span>D</span><span>ies stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem </span><strong><span>LImSchG </span></strong><span>dar, was wiederum die Ordnungsbehörde auf den Plan ruft. </span></span></p>

<p><span><span>Wenden Sie sich bitte vorliegend an die LPI Jena.</span></span></p>

<p>&nbsp;</p>

<p><span><span>Hierfür danken wir.</span></span></p>

<p>&nbsp;</p>

<p><span><span>Mit freundlichen Grüßen</span></span></p>

<p><span><span>Ihre Verkehrsüberwachung</span></span></p>

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