An dieser Stelle ist die Benutzungspflicht auch ohne Bauzaun kontraproduktiv- nach nur ca. 70m ist der Radweg zuende und man muß sich in einer langen Rechtskurve auf die Straße in den fließenden Verkehr einreihen - also ohne ausreichend Sicht auf das, was da von links hinten kommt! !
Ich bezweifle sehr, das diese Anordnung überhaupt regelkonform ist.
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