Nach StVO ist unter einem Seitenstreifen der unmittelbar(!) neben der Fahrbahn liegende Teil der Straße zu verstehen.
Unmittelbar neben der Fahrbahn liegt im gesamten Abschnitt: der Gehweg.
Das, was als Parkplätze angesehen wird, wäre eigentlich eine Grünfläche.
Wer hier parken erlauben(!) möchte, muss die baulichen Voraussetzungen schaffen.
kleine Ergänzung / Korrektur
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