Sehr geehrte Damen und Herren,
leider ist hier die Baustellenabsicherung nicht zulässig bzw. unsachgemäß aufgestellt. Ein reiner Bauzaun ist keine Baustellenabsicherung......
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1230
Diskriminierende Werbung
18
Gewässer
307
Graffiti
201
Laterne
1909
Müll
2931
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
660
Sonstiges
2206
Spielplatz/Sportanlage
306
Stadtbäume
731
Stadtgrün
813
Stadtwald/Wanderwege
1044
Straße/Gehweg/Radweg
5663
Straßenreinigung/Winterdienst
898
Straßenschild
1459
Baustellenabsicherung unzulässig
Permalink