Baulärm darf gesetzlich erst ab 7Uhr morgens beginnen. Die Arbeit der Bauarbeiter in allen Ehren aber Ruhezeit ist nun mal Ruhezeit. Die betroffenen Anwohner schlafen bestimmt bei der Wärme auch gern mal die umstrittene halbe Stunde früh länger da kühler. Hier geht es also um gegenseitige Rücksichtnahme und Einhaltung von Gesetzen. Einspruch daher nicht stattgegeben!
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1190
Diskriminierende Werbung
18
Gewässer
286
Graffiti
164
Laterne
1767
Müll
2761
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
644
Sonstiges
2118
Spielplatz/Sportanlage
294
Stadtbäume
663
Stadtgrün
726
Stadtwald/Wanderwege
967
Straße/Gehweg/Radweg
5364
Straßenreinigung/Winterdienst
882
Straßenschild
1394
Einspruch nicht stattgegeben!
Permalink