Baulärm darf gesetzlich erst ab 7Uhr morgens beginnen. Die Arbeit der Bauarbeiter in allen Ehren aber Ruhezeit ist nun mal Ruhezeit. Die betroffenen Anwohner schlafen bestimmt bei der Wärme auch gern mal die umstrittene halbe Stunde früh länger da kühler. Hier geht es also um gegenseitige Rücksichtnahme und Einhaltung von Gesetzen. Einspruch daher nicht stattgegeben!
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Einspruch nicht stattgegeben!
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