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Dem Grunde nach sind Fahrräder nach §25 StVO dann nicht mehr auf dem Gehweg zu schieben, wenn dadurch "zu Fuß Gehende erheblich behindert werden". Also schieben Sie dann eben auf der Fahrbahn. Damit wäre das seltsame Argument "schieben geht nicht wegen Fußverkehr!" vom Tisch.

Auch "die einzige Hauptverbindung zwischen zwei Stadtteilen" ist als Begründung zweifelhaft. Es gibt keinen Anspruch auf einen direkten oder kürzesten Weg.

Vorschlag an den Fachdienst: Bitte die Beschilderung der Freigabe der Einbahnstraße an der Kreuzung Steinweg/Inselplatz abordnen.
Oder durch "Sackgasse" ergänzen ;)

Mittelfristig darfgern über eine solide und baulich vernünftige Lösung für Rad- und Fußverkehr an der Einmündung zum Löbdergraben nachgedacht werden. Denn die nicht-stringente Beschilderung bleibt ja Faktum.

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