Wie schon in Vorgang 2030-2019 festgestellt ist ein Spiegel an dieser Stelle verkehrsrechtlich nicht zwingend erforderlich, sondern stellt eine freiwillige Leistung der Stadt dar.
Zwischenzeitlich wurde er wohl auch mal aus privaten Mitteln erneuert - woraus sich die Irritation ergab daß die Stadt an dieser Stelle keinen Spiegel in ihren Listen hatte.
In Zeiten knapper Kassen hielte ich es für schade, immer wieder aufs Neue einen Spiegel an einer Stelle anzubringen, an der er erfahrungsgemäß binnen weniger Wochen zerstört wird (die Stelle wird inzwischen ca. 30 mal im Mängelmelder referenziert).
So schlecht das auch für die Radfahrenden sein mag halte ich es für besser in Zukunft darauf zu verzichten.
Wie schon in Vorgang 2030…
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