Es ist absolut nicht nachvollziehbar, wieso der Gehweg durch Verkehrszeichen samt Aufstellfuß de facto unbenutzbar gemacht wird!
Eine derartige Aufstellung ist nicht vorgesehen! Es sind Restbreiten des Gehweges einzuhalten und Mindesthöhen der VZ. vorgesehen.
Bemerkenswert darüber hinaus: Aufsteller dürfte der KSJ sein.
Blitzer steht im Parkverbot und behindert die Sicht.
Das Parkverbot ist an dieser Stelle, da man aus der Drosselstraße kommend keine Einsicht auf die Hauptstraße (Steinborn) hat, hier gab es in der Vergangenheit einen tödlichen Motorradunfall, auf Grund dessen das Parkverbot in dem Bereich eingerichtet wurde.
Der Blitzer gefährdet den Verkehr im Kreuzungsbereich!
Bordsteinkante kaputt. Keine Verkehrsbehinderung.
Vage Vermutung: Könnte durch ein Auto-Transporter verursacht worden sein, der hier letzte Woche rangiert hat.
Die Bordsteinkante ist durch den letzten Kraneinsatz zur Bebauung der Parzelle 19 in der Otto-Wagner-Str. 21 durch R&W GmbH / Kling GmbH am 18.03. gerissen und die oberste Treppenstufe wurde verschoben und wackelt nun.
- fehlende Bordsteinabsenkung
An dieser Stelle ist der Gehweg für Rad Fahrende zur Nutzung freigegeben. Wer hier nicht mehr auf der Fahrbahn fahren möchte, darf also in Schrittgeschwindigkeit auf dem Gehweg weiterfahren.
Allein: es fehlt die Möglichkeit, dorthin zu gelangen.
Daher ist an dieser Stelle eine bauliche Möglichkeit (Gehwegabsenkung) zu schaffen.