Fehlende Beschilderung
Das Radfahren auf der B88 ist stadtauswärts ab der Kreuzung Rudolstädter / Göschwitzer Straße gleich mit zwei Schildern verboten.
Da sämtliche Fußgängerampeln mit Fahrradpiktogrammen ausgestattet sind, liegt eine Nutzung des parallel zur Bundesstraße verlaufenden Gehweges mit dem Fahrrad nahe; die entsprechende Beschilderung fehlt jedoch.