Infolge einer Baustelle ist der Steingraben weiter oben nicht passierbar. Der untere Teil direkt an der Karl-Liebknecht-Straße ist jedoch eine Einbahnstraße, der einzige dazwischenliegende Abzweig ist eine Sackgasse. Somit ist der Steingraben gegenwärtig legal zu befahren, jedoch nicht mehr legal zu verlassen.