Straßenschild

#4409-2020  Straßenschild

Geh- und Radweg sind mit jeweils 1,5m zu schmal, um die Voraussetzungen für die Anordnung von Zeichen 241-30 zu erfüllen. Ostwärtsfahrende Radfahrer werden im Begegnungsfall durch westwärtsfahrende Radfahrer gezwungen, auf den Gehweg auszuweichen. Im weiteren Verlauf wird der Radweg durch eine Bushaltestelle und Bewuchs von links auf ca. 1m verengt.

#4396-2020  Straßenschild

Unklare Radverkehrsführung:
Nach Querung der Zufahrtsstraße zum Spaßbad erfolgt keine weitere Kennzeichnung des Radweges durch Zeichen 240 oder 241-30, sodass die rote Pflasterfläche bestenfalls zum optional befahrbarem, sonstigen Radweg wird. Es fehlt in jedem Fall der Hinweis auf die Zweirichtungsführung des Radverkehrs, also den Gegenverkehr ab dieser Stelle.

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