Beschreibung des Mangels
Der Lichtenhainer Oberweg ist wegen Bauarbeiten gesperrt. Die Umleitung ist über die Döbereinerstrasse bzw. die Phillip Müller Strasse angewiesen.
Jedoch wurde hier versäum ein Parkverbot auszusprechen. Die Strassen sind sehr eng, somit wird oft der Fussweg als Fahrbahnverbreiterung benutzt. Ist natürlich für die Schulkinder usw. sehr praktisch.
Details des Mangels
- Kategorie
- Sonstiges
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.92022200353, 11.567750573158
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Gemäß der gesetzlichen Regelung des § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO ist das Halten an engen Straßenstellen unzulässig.Von einer engen Straßenstelle ist auszugehen, wenn für den fließenden Verkehr weniger als drei Meter Breite übrig bleiben, wobei sich dieses Maß aus der maximal zulässigen Breite eines Serienfahrzeuges gemäß StVZO von 2,55 m zuzüglich einem Sicherheitsabstand von knapp 0,5 m ergibt.
Eine zusätzliche Beschilderung enger Stellen mit Haltverbotsschildern ist unzulässig, denn in der Verwaltungsvorschrift zu den §§ 39 bis 43 StVO Abs. I heißt es zwingend, dass Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, nicht anzuordnen sind. Diese restriktive Vorschrift wurde vom Gesetzgeber zur dringend notwendigen Eindämmung des Schilderwaldes erlassen.
Hier helfen also nur Kontrollen und die Durchsetzung der bestehenden gesetzlichen Regelungen durch Kontrollkräfte des Fachdienstes Kommunale Ordnung oder die Polizei.
Der Mangel #1109-2019 wurde migriert.
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