#14068-2024

Beschreibung des Mangels

Die Ampelphase für Fußgänger/Radfahrer ist hier viel zu kurz. Zudem wartet man extrem lange, bis es grün wird. Jeder fährt/läuft bei rot, absolutes Verkehrschaos.

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Gemeldet
Abteilung
Elektrotechnik
Geokoordinaten
50.928548890906, 11.594778953896

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#14068-2024" wurde gemeldet.

Kommentare

Das behauptete Verkehrschaos kann ich überhaupt nicht bestätigen. Einige Personen warten brav die überlangen Rot-Phasen ab, andere queren die Fahrbahn auch bei rotlicht, wenn es die Verkehrslage zulässt.
Was ich bislang nicht beobachten konnte: "Chaos".

Ist die Grünphase zu kurz? nein, weil nach StVO ja bei grün losgefahren/-gegangen werden darf, aber der Querungsvorgang auch bei umschalten auf rot fortgesetzt werden kann. Als Verkehrsteilnehmer darf ich mich auch darauf verlassen, dass die technisch vorgesehene Räumphase (also bevor der Querverkehr seinerseits grün bekommt) hinreichend lang ist.

Das mit dem Querungsvorgang stimmt so nicht ganz: Er darf nur fortgesetzt werden, sofern man mindestens die Hälfte der Straße bereits überquert hat. Ansonsten muss man wieder zurück zum Startpunkt. Bei mir (normaler Fußgänger) wird es schon knapp die Hälfte zu erreichen. Eine Oma müsste theoretisch das Spiel hier unendlich betreiben, um sich an die StVO zu halten.

Das mit der überlangen Rotphase für Fußgänger/Radfahrer kann ich bestätigen. Das Chaos kann ich hingegen nicht bestätigen. Wobei sich natürlich auch viele Personen dann auf dem Gehweg ansammeln, weil die Rotphase sehr lange ist. Wird dann schwierig für diejenigen, die den Gehweg normal entlanglaufen möchten.
Evtl. kann man die Rotphase etwas verkürzen. Denke das würde einigen "Frust" auflösen.

Könnten Sie bitte die Fundstelle in der aktuellen und bundesweit gültigen Straßenverkehrsordnung zitieren, aus der sich die behauptete Pflicht zum Umkehren ergibt?
Nach intensiver Suche in der StVO, auch in den zugehörigen Anlagen, konnte ich bislang eine solche Regelung für den Fußverkehr nicht finden.

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