#19596-2026

Beschreibung des Mangels

Besteht die Möglichkeit im Bereich des Musäusring und der Novalisstraße bzw. auch sämtliche Nebenstraßen in Lobeda Ost mal mit dem Winterdienst die Straßen zu bestreuen? Denn wenn man selbst als Fußgänger die Straße überqueren möchte, bricht man sich bald die Knochen, da man nur ausrutscht.

Wenn ich dann z.b. sehe, dass um kurz nach 6 Uhr auf die trockenene Erlanger Allee massiv Streusalz gefahren wird und sämtliche Nebenstraßen total vereist sind, frag ich mich ebenfalls welche Priorität hier besteht?

Details des Mangels

Kategorie
Straßenreinigung/Winterdienst
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenreinigung/Abfall -Verteiler
Geokoordinaten
50.881980417849, 11.636062030687

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#19596-2026" wurde gemeldet.

Bei Schneefall werden die Straßen und Gehwege nach Dringlichkeitsstufen durch den Winterdienst behandelt. Vorrang haben Bundesstraßen und Straßen, auf denen der öffentliche Personennahverkehr Busstrecken eingerichtet hat. Bei anhaltendem Schneefall werden verkehrswichtige Stellen mehrmals befahren bevor nachrangige Straßen befahren werden. Erst nach Abarbeitung dieser Fahrbahnen werden die Durchgangsstraßen der Wohngebiete und zuletzt Anliegerstraßen die in den Räum- und Streuplan der Stadt Jena aufgenommen sind, geräumt. Wo der Winterdienst unterwegs ist, können Sie hier nachlesen: Fahrbahnwinterdienst:https://ksj.jena.de/system/files/2025-12/fahrbahnwinterdienst_2025-26.pdf Winterdienst auf verkehrswichtigen und gefährlichen Gehwegen, Treppen Plätzen und Brücken: shttps://ksj.jena.de/system/files/2025-12/winterdienst_gehwege_2025-2026.pdf Die Pläne werden einmal im Jahr geprüft, ggf. geändert und entsprechend beschlossen.

Der Status des Mangels "#19596-2026" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.

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Kommentare

für die Fahrbahn und Gehwege wurde auf die anliegenden Eigentümer übertragen.

Das Räumen der Straße kann nur in speziellen Ausnahmefällen auf Eigentümer/Anlieger übertragen werden.

Gemeinden dürfen per Satzung Teile der Verkehrssicherungspflicht auf Anlieger übertragen. Aber: Die Hauptverantwortung für die Fahrbahn muss bei der Kommune bleiben.

Gerichtsurteile sagen: Die Räum- und Streupflicht der Fahrbahn gehört grundsätzlich zur hoheitlichen Aufgabe der Gemeinde.

Was Gemeinden nicht dürfen:
- Verpflichtung, die gesamte Fahrbahn zu räumen
- Räumen der Autospuren
- Streupflicht für den fließenden Verkehr
- Übertragung in Haupt- oder Durchgangsstraßen

In engen Sonderfällen dürfen Gemeinden Anlieger teilweise heranziehen, z. B.:
- Sehr schmale Straßen
- Keine Gehwege vorhanden
- Reine Anlieger- oder Spielstraßen/Verkehrsberuhigte Bereiche (VZ 250 + VZ 120-30, VZ 325.1)

Dann kann verlangt werden:
- einen schmalen Streifen der Fahrbahn (oft ca. 1 m) für Fußgänger begehbar zu halten

Aber: Das dient nicht dem Autoverkehr, sondern ersetzt faktisch den fehlenden Gehweg.