#20182-2026

Beschreibung des Mangels

Sehr geehrte Damen und Herren,
schon vor langer Zeit habe ich gemeldet, dass am Straßenbahnübergang am Enver-Simsek-Platz eine Blinkanlage zur Warnung der Fußgänger vor der aus der Innenstadt kommenden Straßenbahn notwendig ist, da die Sicht durch das dort stehende Toilettenhäuschen eingeschränkt ist. Am 23.02. ist genau an dieser Stelle ein 90-jähriger Mann infolge einer Kollision mit der Straßenbahn verstorben. Ich bitte daher nochmals um Reevaluation meines Anliegens. Es handelt sich um den Schulweg meiner Kinder!!!
Im Bahnverlauf weiter vorn gegenüber des Ärztehauses MedON steht eine Blinkanlage, obwohl die Sicht dort bestens ist.
Ich bitte Sie sehr, mein Anliegen zu überdenken.

Vielen Dank!

Details des Mangels

Kategorie
Ampel
Status
Geschlossen
Abteilung
Lichtsignalanlagen
Geokoordinaten
50.90017111583, 11.578577059938

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#20182-2026" wurde gemeldet.

Sehr geehrter Mangelmelder:in, vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir sind zwar für Wartung und Betrieb der Lichtsignalanlagen verantwortlich aber in diesem Fall nicht der richtige Ansprechpartner. Einsatzorte, Ausgestaltung und Veränderungen an Lichtsignalanalgen werden von der Straßenverkehrsbehörde festgelegt. Mit freundlichen Grüßen Ihr Kommunalservice Jena

Der Status des Mangels "#20182-2026" wurde von "Gemeldet" zu "In Bearbeitung" geändert.

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Der Sachverhalt wurde erklärt und dazu Stellung bezogen, keine weitere Nachfragen erhalten.

Kommentare

Die Aussage, die Sicht sei an dieser Stelle eingeschränkt, ist so nicht nachvollziehbar. Wenn Sie an der Gleisquerung stehen, ist das "Toilettenhäuschen" rechts von Ihnen und ca. 5m entfernt. Die Straßenbahnen aus Richtung Innenstadt kommen auf dem "hinteren" Gleis angefahren. Die Sichtbeziehungen sind mehr als ausreichend.

Und als Argument diesen in Konsequenz leider tödlich verlaufenden Radfahrer-Unfall zu bemühen, halte ich für falsch. Ohne konkreten Ermittlungen vorgreifen oder gar eine Schuldfrage klären zu wollen: nach kommuniziertem Stand kam der Radfahrer aus Richtung Enver-Simsek-Platz, die Straßenbahn aus Richtung Innenstadt. Das gegenständliche "Toilettenhäuschen" kann bei diesen Fahr- und Sichtbeziehungen keine Rolle gespielt haben. Vielmehr muss man attestieren, dass in dieser Konstellation die Sichtbeziehung nicht eingeschränkt gewesen ist. Der Radfahrer, der nach StVO dort bestenfalls in Schrittgeschwindigkeit hätte fahren dürfen, hat wohl aus anderen Gründen die herannahende Straßenbahn übersehen - nicht jedoch wegen des "Toilettenhäuschens" oder eines anderen Bauwerks / Baumes / Strauches.

Wenn Sie Ihrem Kind die Gleisüberquerung an dieser Stelle nicht zutrauen oder zumuten wollen, sei auf die ca. 50m weiter südlich bestehende Straßenunterführung verwiesen. Diese kommt völlig ohne kreuzende Straßenbahn und Fahrzeuge auf der Rudolstädter Straße aus.

Abschließend sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass mehr Blinklicht, mehr Spiegel, mehr "Beseitigung von angeblichen Sichthindernissen" häufig nur zu einer verbesserten <gefühlten> Sicherheit führt, verbesserte objektive Sicherheit dabei aber häufig durch anderes Verhalten wieder kompensiert wird: "das kann ich sehen, das schaff ich noch" oder "da kommt nichts, blinkt schließlich nichts" - und ist das Blinklicht leider defekt, weil Vandalismus/ausgefallen/verhüllt.