#20356-2026

Beschreibung des Mangels

Die im Zuge des Umbaus der Haltestelle Lobeda neu hinzugekommen Schwellen am Gleisübergang stellen ein unnötiges Hinderniss mit Stolper-/Sturzgefahr für Fußgänger, Radfahrer, etc. dar. Zuvor war der Übergang auf voller Breite abgeflacht. Die jetzt nur noch etwa 1 m breite Absenkung erlaubt nur noch die zeitgleiche Nutzung einer Person, obwohl sich hier regelmäßig z.B. nach Ankunft einer Straßenbahn oder der Grünphase der Ampel Gruppen von Personen entgegenkommen.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
Status
Gemeldet
Abteilung
JES Nahverkehr
Geokoordinaten
50.892853776251, 11.60191161392

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#20356-2026" wurde gemeldet.

Kommentare

Wie sie schon auf ihren Bild feststellen konnten .
Handelt es sich um ein DIN 32984 Bodenleitsystem zur Führung für Sehbehinderte Leute .

Wo die Erhöhung ist stellt für blinde eine Art tast leiste für denn Blindenstock dar . Die ,,Rampe‘‘ ist für Rollstuhlfahrer geeignet.

Mit freundlichen Grüßen.

Es ist in keiner Weise nachvollziehbar, wieso hier eine Sturzgefahr herbeifantasiert wird.
Es handelt sich um eine soweit normgerecht hergestellte Querung: Nullabsenkung auf einer Seite, um allen mobilitätseingeschränkten Personen eine barrierefreie Querung zu ermöglichen (vulgo: den Rollator einfach schieben zu können)
Gleichzeitig ist für alle Personen mit Einschränkungen der Sehfähigkeit eine tastbare(!) Kante vorhanden.

Wenn Sie diese tastbare Kante mit stark kontrastiertem Bordstein (weiß) als Sturzgefahr ansehen, bleibt die Frage im Raum, wie und wo Sie sich sonst so fortbewegen? Jeder durchlaufende Bordstein, der Gehweg und Fahrbahn trennt, ist höher und/oder weniger kontrastreich. Nach der Aussage müssten ja im stadtgebiet, achwas, deutschlandweit täglich mehrere hundert oder tausend Personen bei der Überquerung von Fahrbahnen am Bordstein stürzen.

Dass die Querungsstelle in der Breite möglicherweise etwas knapp ausfällt, um sowohl den Fuß- als auch den Radverkehr gleichzeitig abzuwickeln, sei dahingestellt. Es gilt jedoch ganz klar die StVO: auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg hat der Radverkehr die Geschwindigkeit anzupassen und Rücksicht auf den Fußverkehr zu nehmen. JEDER Fußgänger darf an der Stelle der Null-Absenkung die Querungsstelle benutzen. Es gibt dort kein Vorrecht des Radverkehrs, im Zweifel ist eben zu warten.

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