#59-2018

Beschreibung des Mangels

Fußgängerampel Burgaupark zur Straßenbahnhaltestelle
Die Grünphase für Fußgänger ist so kurz, dass man, im normalen Lauftempo z.B. mit schweren Einkaufstaschen aus dem Burgaupark, nur bis auf die Fußgängerinsel zwischen den beiden Fahrspuren der Lobedaer Str. kommt.
Läuft man zügiger schafft man es die zweite Fahrspur bei grün gerade so zu betreten, so das der Querverkehr (rechts/links Abbieger) stoppen muss.
Hier kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, da die Autofahrer teilweise versuchen noch vor dem Fußgänger den Übergang zu passieren.

Details des Mangels

Kategorie
Ampel
Status
Geschlossen
Abteilung
Elektrotechnik
Geokoordinaten
50.898533915583, 11.592927933239

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Das Grün hat die Funktion eines Startlichts, das in extremen Fällen nur kurz leuchtet (5 Sekunden). Es zeigt also nicht die Zeit an, in der die Straße überquert werden soll, sondern die Zeit, in der losgegangen werden darf. Springt das Fußgängersignal auf Rot, darf die Fahrbahn nicht neu betreten werden, jedoch dürfen die auf dem Überweg befindlichen Personen die Fahrbahn mit normaler Geschwindigkeit räumen. Während dieser notwendigen Räumzeit wird der Querverkehr noch zurückgehalten.

Rechts- und Linksabbieger, denen gewöhnlich gleichzeitig mit dem Fußgängerverkehr Grün gezeigt wird, haben nach §9 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung den Fußgängern beim Abbiegen Vorrang zu gewähren und nötigenfalls anzuhalten. Diese Vorschrift gilt allgemein und unabhängig von der Stellung der Fußgängersignale, da sich Passanten trotz rotem Signal aus den oben geschilderten Gründen berechtigt auf dem Überweg befinden können.

Der Mangel #59-2018 wurde migriert.

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