#14796-2024

Beschreibung des Mangels

Baumstamm ca. 1-2 Tonnen Gewicht versperrt die Schleuse am Wehr in Burgau

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Gewässer
Status
Geschlossen
Abteilung
Gewässerunterhaltung
Geokoordinaten
50.894797292214, 11.59883101668

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#14796-2024" wurde gemeldet.

Die Beräumung an den Wasserkraftwerksanlagen wird durch den Betreiber der Anlagen vorgenommen

Der Status des Mangels "#14796-2024" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.

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Kommentare

Das Thüringer Wassergesetz (ThürWG) trifft Regelungen durch landesspezifische Bestimmungen. Nach § 36 ThürWG ist die Unterhaltung der Gewässer einschließlich der Beseitigung von Hindernissen so durchzuführen, dass der natürliche Wasserfluss gewährleistet bleibt und keine Gefährdung für Mensch und Umwelt entsteht.
Die hier explizit zutreffenden Paragraphen sind also:
§ 28 WHG: Erhaltung des ordnungsgemäßen Abflusses.
§ 40 WHG: Beseitigung von Hindernissen und Verunreinigungen.
§ 36 ThürWG: Unterhaltungspflicht der Gewässer und Beseitigung von Hindernissen.