Beschreibung des Mangels
Bezugnehmend auf #15861-2024:
In den Wintermonaten ist die Nutzung bis 18 Uhr erlaubt (soweit ich weiß), da ist es teilweise schon seit 2 Stunden dunkel. Dieses Argument ist also nicht stichhaltig. Und wenn ein Kind oder Sportler sich verletzt, ist doch sicher auch die Stadt haftbar, oder? Es würde ja eine Laterne reichen, kein Flutlicht ;)
Details des Mangels
- Kategorie
- Spielplatz/Sportanlage
- Status
- Gemeldet
- Abteilung
- Spielplätze
- Geokoordinaten
- 50.894555439905, 11.574286417091
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