geht es hierbei um die markierte Stelle, bezüglich der Stechapfelpflanzen, oder betrifft das eine andere Grünfläche? Falls nicht, dann bitte eine genaue Standortangabe schicken so dass wir die Zuständigkeit ermitteln können!
Wenn es sich aber doch um die markierte Fläche handelt dann sind wir als KSJ leider nicht zuständig. Hier müsste man den Grundstückseigentümer in die Pflicht nehmen!
Kommentare
Hallo, geht es hierbei um…
PermalinkHallo,
geht es hierbei um die markierte Stelle, bezüglich der Stechapfelpflanzen, oder betrifft das eine andere Grünfläche? Falls nicht, dann bitte eine genaue Standortangabe schicken so dass wir die Zuständigkeit ermitteln können!
Wenn es sich aber doch um die markierte Fläche handelt dann sind wir als KSJ leider nicht zuständig. Hier müsste man den Grundstückseigentümer in die Pflicht nehmen!
Danke.
Gespeichert von schallec am Mo., 18.08.2025 - 10:00
markierte Stelle
PermalinkJa es handelt sich um die markierte Fläche. Die Ein-/Ausfahrt zwischen Herderstraße 45 und 47.
Diese wurde dieses Jahr neu gestaltet.
Gespeichert von David Zopf (nicht überprüft) am Mo., 18.08.2025 - 10:16