Seit der letzten StVO-Novelle vor knapp einem Jahr ist auch das Halten auf Radfahrschutzstreifen verboten. Die Beschilderung an dieser Stelle suggeriert jedoch, dass nur das Parken verboten wäre.
Bitte prüfen Sie, ob das Zeichen 286 gegen ein Zeichen 283 ausgetauscht werden sollte.
Während die erste Grundstückszufahrt des hiesigen Autohauses durch eine entsprechende Leitlinie klar als untergeordnete Einmündung gekennzeichnet ist (linke Bildhälfte), ist diese Markierung an der folgenden Zufahrt nicht vorhanden (rechte Bildhälfte).
Seit Monaten werden auf dem Wendehammer der Otto-Wagner-Straße Baumaterialien gelagert und Bauschutt entsorgt. Die Müllabfuhr und der Baustellenverkehr können nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten wenden. Weiterhin parken die Anwohner den Wendehammer trotz bestehenden Parkverbots zu. Die Konsequenz?
alle Mülleimer entlang des Lömmerwegs sind seit Wochen völlig überfüllt und der Müll landet neben oder sogar weit ab der Mülleimer.
Ebenso fehlen neue Hundekotbeutel.