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#467-2018  Sonstiges

Seit ca. 3 Monaten ist ein Fahrrad an einem städtischen Straßenhalteverbotsschild angeschlossen. Der Standort: Mühlenstraße/ Ecke Kötschauweg. Das Fahrrad ist defekt und verunstaltet das Straßenbild und engt den Fahrweg ein. Ist es überhaupt gestattet, dass an fremden Eigentum (Schild gehört der Stadt Jena) private Gegenstände angeschlossen werden dürfen?

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